PSYCHOTHERAPIE
In einer Psychotherapie werden im Rahmen eines vertrauensvollen Gespräches mithilfe von wissenschaftlich anerkannten Methoden psychische Erkrankungen behandelt.
Mehr als jeder vierte erwachsene Mensch in Deutschland ist innerhalb eines Jahres betroffen. Am häufigsten sind Angststörungen, Depressionen und Störungen durch Alkohol- oder Medikamentengebrauch. Für die Person und ihr Umfeld bedeutet das großes Leid und spürbare Einschränkungen im Miteinander, im Alltag und im Beruf.
Thematisiert werden aktuelle psychische Beschwerden, deren Entstehung und Aufrechterhaltung sowie Möglichkeiten, diese zu überwinden oder zumindest besser mit diesen zurecht zu kommen.
Eine Psychotherapie kann auch helfen, Kontakte und Beziehungen anders zu gestalten, den Alltag und Beruf wieder zu bewältigen, schmerzliche Erfahrungen zu verarbeiten, persönliche Ziele zu erreichen und mehr Lebensqualität zu gewinnen.
Quelle: DGPPN (2025): Basisdaten Psychische Erkrankungen, Stand März 2026.
VERHALTENSTHERAPIE
Die kognitive Verhaltenstherapie geht davon aus, dass psychische Beschwerden das Ergebnis von LERNPROZESSEN sind. Über den gesamten Verlauf hinweg gilt die betroffene Person als Expert*in für sich selbst und weiß, woran wir gerade arbeiten.
PROBLEMANALYSE
Psychische Probleme werden dabei anhand von Gedanken, Gefühlen, Körperempfindungen und Verhaltensweisen beschrieben. Es wird erarbeitet, in welchen Situationen sie auftreten, wie sie mit der Lebensgeschichte zusammenhängen und welche Funktion sie für die betroffene Person haben.
ZIELKLÄRUNG
Auf dieser Grundlage werden gemeinsam Therapieziele entwickelt und ein individueller Behandlungsplan festgelegt. Dabei können Veränderungsrichtungen angeregt werden. Die Verantwortung für das eigene Leben bleibt jedoch immer bei der Person selbst.
SCHRITTE & EVALUATION
Im Mittelpunkt steht das Ausprobieren: eine neue Art, mit Gedanken und Gefühlen umzugehen, mit Menschen in Kontakt zu gehen und Beziehungen zu gestalten oder auf schwierige Situationen zu reagieren. Dafür werden gemeinsam Vereinbarungen über konkrete Veränderungsschritte im Leben der Person getroffen. Ob und in welchem Umfang diese Schritte umgesetzt werden, entscheidet auch hier die Person selbst. Die bei der Umsetzung gesammelten Erfahrungen können wiederum für den weiteren Therapieprozess genutzt werden.
WAS MIR WICHTIG IST
Weiterentwicklungen der VT
Einbezug von Achtsamkeit &
Betonung der therapeutischen Beziehung
(sensu DBT, ACT, FAP)
Therapeutische Beziehung
Als eine Begegnung zwischen
zwei Menschen mit grundsätzlich ähnlichen Gedanken, Gefühlen & Empfindungen
Gefühle
halten lernen
"Stark sein heißt nicht,
nichts zu fühlen.
Sondern alles."
(Ein guter Plan)
BEHANDLUNGSSPEKTRUM
Depressive Störungen
Angststörungen
Zwangsstörungen
Anpassungsstörungen
Anhaltende Trauerstörungen
Posttraumatische Belastungsstörungen
Essstörungen
Persönlichkeitsstörungen (insbesondere Borderline)
PRIVATVERSICHERTE, BEIHILFEBERECHTIGTE & SELBSTZAHLENDE ERWACHSENE
Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen übernehmen in der Regel die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung. Der Umfang der übernommenen Therapiesitzungen kann variieren. Vor Beginn einer Behandlung ist es notwendig, dass Sie sich bei Ihrer privaten Krankenversicherung oder Beihilfestelle nach den Bedingungen erkundigen und die nötigen Formulare zur Aufnahme einer Psychotherapie anfordern. Das Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (GOP).
ABLAUF
Ich behandle privatversicherte, beihilfeberechtigte und selbstzahlende Erwachsene.
01
TERMIN
VEREINBAREN
Sie können direkt einen Termin mit mir vereinbaren. Eine Überweisung ist dafür nicht erforderlich. Bitte informieren Sie sich vorab bei Ihrer privaten Krankenversicherung oder Beihilfestelle über die Kostenübernahme und bringen Sie die entsprechenden Unterlagen gerne direkt zu unserem Erstgespräch mit.
02
KENNENLERNEN
UND KLÄREN
Die anfänglichen bis zu 5 Termine, sogenannte Sprechstunden und probatorische Sitzungen, dienen dem gegenseitigen Kennenlernen sowie dem Sammeln von Informationen für die Beantragung der Therapie und für die Behandlungsplanung. Gemeinsam klären wir, ob eine Zusammenarbeit sinnvoll ist. Die Kosten werden meist ohne Genehmigung übernommen.
03
THERAPIE
BEANTRAGEN
Gemeinsam beantragen wir die Psychotherapie bei Ihrer privaten Krankenversicherung oder Beihilfestelle. Die Anzahl der erstattungsfähigen Leistungen variiert je nach Versicherung und Tarif. Für selbstzahlende Menschen entfällt dieser Schritt.
04
PROZESS
BEGINNEN
Bei Vorliegen der Genehmigung Ihrer privaten Krankenversicherung oder Beihilfestelle findet in der Regel 1 Mal wöchentlich eine Therapiesitzung mit einer Dauer von 50 Minuten statt.
ONLINE-THERAPIE
Videosprechstunden können eine Alternative zum Praxisbesuch sein, sofern die Therapie weiterhin überwiegend durch persönliche Gespräche vor Ort getragen wird. Bitte beachten Sie jedoch, dass sich nicht alle psychotherapeutischen Techniken gleichermaßen gut über den Bildschirm umsetzen lassen.
GRUPPENTHERAPIE
Die Teilnahme an einer Gruppentherapie kann eine sinnvolle Ergänzung zur Einzeltherapie darstellen oder für sich stehen. Eine entsprechende Qualifikation für die Durchführung von Gruppentherapie (VT) liegt vor.
